Hochbau

Hochbau in Niedersachsen

Der Hochbau ist Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen, beispielsweise Wohn- oder Geschäftshäuser.


Was gehört zum Hochbau?

Nahezu alle Bauwerke, die sichtbar sind, entstanden im Hochbau. Eine Ausnahme stellen Brücken dar, die zum Tiefbau gehören.

Hochbau kann aber auch unterirdisch stattfinden, denn auch Keller von Gebäude entstehen im Hochbau. Manchmal greifen Hoch- und Tiefbau Hand in Hand, beispielsweise beim Bau von unterirdischen Bahnhöfen.

Typische Konstruktionen im Hochbau:

  • Massivbau (Wände und Decken sind gleichzeitig Träger des Bauwerks)
  • Skelettbauweise, Fachwerkbau (Stützen dienen als Träger, an denen Wände und Decken eingehängt werden)
  • Holzrahmenbau (ein Rahmenwerk auf Holzbalken dient als tragendes Gerüst)
  • Schottenbauweise (tragende Wände werden quer angeordnet, die Fassade und Wände in Längsrichtung tragen nicht)
  • Systembau (Baukastenprinzip bei dem vorgefertigten Module zum Einsatz kommen)

Wärmeschutz für geheizte Bauwerke

Die meisten Gebäude im Hochbau werden temperiert, das heißt entweder geheizt oder gekühlt. Der Gesetzgeber legt daher strenge Maßstäbe an den Wärmeschutz an. Dem tragen wir durch eine ausgereifte Wärmeschutzplanung Rechnung.

  • Grundlagenermittlung und Planungskonzept: Wir legen die Anforderungen an den Wärmeschutz fest. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Alternativen.
  • Entwurfsplanung: Auf Basis des Planungskonzepts erarbeiten wir einen bauphysikalischen Entwurf für den Wärmeschutz. Dies schließt überschlägige Bemessungen und konstruktive Details der Wärmeschutzmaßnahmen ein.
  • Nachweis: Wir erstellen einen prüffähigen Nachweis des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Ausführungsplanung und Vergabe: Wir erarbeiten konstruktive Details des Wärmeschutzes, die als Grundlage für Ausschreibungen dienen. Sie erhalten von uns Hilfe beim Erstellen des Leistungsverzeichnisses und bei der Auftragsvergabe.
  • Überwachung und Überprüfung: Wir überwachen die korrekte Ausführung und Überprüfung, ob die Umsetzung die wärmetechnisch geltenden Vorschriften erfüllt werden.

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um etwaige Fördermöglichkeiten und informieren Sie darüber.

Rufen Sie uns an

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Ihr direkter Ansprechpartner

Andree Kepper

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